Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage und den Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Skydrfit und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Regelungen in den AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen Skydrfit und dem Auftraggeber.
§ 1 Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Skydrfit und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich erst durch die ausdrückliche Annahme von Skydrfit zustande. Angebote sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungspflichten ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Skydrfit und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Skydrfit verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu informieren.
§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von Skydrfit. In diesem Fall ist Skydrfit nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der beauftragten Personen vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, unverschuldete Transportverzögerungen oder nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter bedingte Mehraufwendungen, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Skydrfit in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
Skydrfit ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Zudem ist Skydrfit berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
20% (mindestens 100€) der vereinbarten Vergütung als Anzahlung bei Vertragsabschluss.
Die Gesamt- bzw. Restsumme ist vor Bereitstellung der Aufnahmen zu leisten. Skydrfit behält sich das Recht vor, die Aufnahmen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rücktritt
Der Auftraggeber kann bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Skydrfit zu leisten:
a. Bei einem Rücktritt hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme. Skydrfit bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.
b. Die Planung und Organisation sowie Gelände-/Locationmiete und ggf. anfallende Gebühren für Genehmigungen sind in voller Höhe zu zahlen.
c. gestaffelt nach Tagen vor Leistungsbeginn sind zu zahlen:
Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 100%
Nichtantritt: 100%.
Als Leistungsbeginn gilt der Beginn der Veranstaltung oder der Tag, an dem Skydrfit ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Skydrfit. Bereits vollständig oder anteilig bezahlte Rechnungen werden als Gutschein ausgestellt.
Im Fall eines Rücktritts aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) haftet der Auftraggeber ebenfalls nach der oben genannten Staffelung für den Umsatzausfall.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Skydrfit im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für solche Verträge ist bei Rücktritt eine Pauschale von 30% des vereinbarten Preises vom Auftraggeber zu zahlen.
Die Rücktrittszahlungen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Im Fall eines Rücktritts durch Skydrfit wird die Haftung gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Skydrfit zu erbringen. Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber. Der Beweis durch Zeugeneinvernahme ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Skydrfit als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann Skydrfit eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
§ 6 Haftung
Die Haftung von Skydrfit gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des dreifachen vereinbarten Preises beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Skydrfit verursacht wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Auftraggeber nimmt die Leistungen von Skydrfit grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch.
Eine Haftung aufgrund unerlaubter Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1 und 2 – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Genehmigungen für einen Aufstieg abzusprechen, Genehmigungen einzuholen oder Skydrfit damit zu beauftragen, die Rechte für einen Aufstieg einzuholen. Sollte dies nicht geschehen sein, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für eventuell aufkommende Strafen. Sollte Skydrfit die Strafgelder zunächst begleichen, kann Skydrfit die Strafgelder zu voller Höhe zzgl. 15% / mindestens 150,00 € netto Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
Bei einem Leistungsangebot von Skydrfit mit erhöhtem Risiko kann Skydrfit die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Skydrfit verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken versicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden Skydrfit in diesem Fall als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
Soweit Skydrfit im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Skydrfit von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Skydrfit gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Skydrfit übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritter für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Skydrfit von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern gegenüber Skydrfit erhoben werden.
Skydrfit haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegt.
Im Schadensfall an eingesetzter Technik oder an anderem Equipment, welches durch Skydrfit eingebracht wurde, wird der Auftraggeber zur Haftung herangezogen. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht durch den Auftraggeber direkt, sondern durch das Einwirken eines anwesenden Dritten (z.B. Gast) entstanden ist.
Skydrfit haftet nicht für Schäden aus Foto- und Filmflügen, insbesondere nicht für daraus entstehende Personen- und Sachschäden.
Der Auftraggeber stellt Skydrfit von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen.
§ 7 Mängelanzeige, Gewährleistung, Verjährung
Erbringt Skydrfit die Leistung nicht vertragsgemäß, kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Skydrfit kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Skydrfit kann auch eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftraggeber kann für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistung eine Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung).
Unterlässt es der Auftraggeber schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, entfällt der Anspruch auf Minderung.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von drei Monaten nach Erbringung der Leistung durch Skydrfit, soweit gesetzlich zulässig.
Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche sind strikt zu trennen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen und Veröffentlichungen von Skydrfit.
§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Skydrfit nach besten Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber hat insbesondere alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, und kann Skydrfit den Vertrag deshalb ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, ist Skydrfit von der Verpflichtung zur Leistung befreit, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf Minderung des Entgelts zusteht.
Der Auftraggeber muss die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen und Skydrfit übergeben. Der Auftraggeber muss zudem dafür sorgen, dass alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Beistellungen vollständig, richtig und rechtzeitig Skydrfit zugehen.
Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, ist Skydrfit berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfristsetzung zu kündigen. Die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen bleibt in diesem Fall Skydrfit erhalten.
§ 9 Foto- und Filmrechte
Die Herstellung sowie die Verwendung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen durch Skydrfit bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. Gleiches gilt für die Übertragung von Rechten an Dritte.
Wenn durch Foto- und Filmaufnahmen Persönlichkeitsrechte betroffen sind, muss der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einholen und Skydrfit nachweisen. Der Auftraggeber stellt Skydrfit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht gegen Skydrfit geltend gemacht werden.
Skydrfit ist berechtigt, Foto- und Filmaufnahmen von den Leistungen des Auftraggebers zu erstellen und diese für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Auftraggeber stimmt dem zu, kann aber der Verwendung jederzeit widersprechen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ 11 Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und ihre im Rahmen des Vertragsschlusses sowie der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Skydrfit.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.